Rechtsprechung
BGH, 21.06.2022 - VI ZR 1067/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 9 ZPO
Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unterlassener Auseinandersetzung mit Parteivortrag
- IWW
§ 544 Abs. 9 ZPO, §§ 630a, 630g BGB, § 447 ZPO, § 448 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 630g BGB, Art. 3 Abs. 1 GG
- Wolters Kluwer
Herausgabe eines während des stationären Aufenthalts eines Patienten im Krankenhaus angeblich angefertigten Schmerzprotokolls; Vorliegen einer Gehörsverletzung bei unterbliebener ausdrücklicher Auseinandersetzung mit zentralem Parteivortrag im Urteil
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9
Gehörsverstoß durch Übergehen von zentralem Vortrag einer Partei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 630g
Herausgabe eines während des stationären Aufenthalts eines Patienten im Krankenhaus angeblich angefertigten Schmerzprotokolls; Vorliegen einer Gehörsverletzung bei unterbliebener ausdrücklicher Auseinandersetzung mit zentralem Parteivortrag im Urteil - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auf zentralen Vortrag muss das Gericht eingehen!
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Rechtliches Gehör, Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs, Verletzung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- LG Bochum, 26.06.2019 - 6 O 200/18
- OLG Hamm, 07.07.2020 - 26 U 113/19
- BGH, 21.06.2022 - VI ZR 1067/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 2683
- VersR 2022, 1263
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15
Arzthaftung: Gehörsverletzung im Prozess wegen einer Nervschädigung bei einer …
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 1067/20
Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist, sofern er nach seinem Rechtsstandpunkt nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6, mwN). - BGH, 23.03.2021 - VI ZR 1110/20
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 1067/20
aa) Nach ständiger verfassungsgerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur Senatsbeschluss vom 23. März 2021 - VI ZR 1110/20, NJW-RR 2021, 720 Rn. 8 mwN) sind Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen einer Partei ausdrücklich auseinanderzusetzen.
- BayObLG, 14.09.2022 - 101 ZRR 180/21
Art. 75 BayGO - Unterwertige Veräußerung eines Gemeindegrundstücks
Jedenfalls erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Verfügungsgeschäft wirksam ist (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit: BGH, Beschluss vom 21. Juni 2022, VI ZR 1067/20, juris Rn. 13;… Beschluss vom 18. Mai 2021, VI ZR 1106/20, NJW-RR 2021, 1072 Rn. 11…, Beschluss vom 21. April 2021, VII ZR 81/20, juris Rn. 19;… Beschluss vom 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, NJW 2021, 921 Rn. 25).